Ansprechpartnerin in Kißlegg ist  Elisabeth Schede (Lehrerin für Integrationskurse, Alphabetisierungs- und Berufssprachkurse)
 

Deutschkurse in Kißlegg

Diese Angebote gab und gibt es in Kißlegg.

Kurse, die vom Landratsamt (LRA) oder vom BAMF finanziert werden

 

Allgemeine Sprachkurse (LRA)

Das Landratsamt stellt hier eine Übersicht über Sprachkurse für neu Zugewanderte zur Verfügung. Die Liste umfasst alle Arten von Sprachkursen von unterschiedlichen Trägern.

 

Integrationskurse (BAMF)

Integrationskurse sind Kurse mit 700 Stunden, die in 16 bis 25 Wochenstunden (Unterrichtseinheiten (UE) von 45 Minuten) unterrichtet werden. Sie werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert und bestehen aus 600 UE Spracherwerb, gegliedert in 6 Module zu 100 UE, und 100 UE Orientierungskurs, in dem Geschichte seit 1945, Politik, Demokratie, Kultur und Gesellschaft Deutschlands durchgenommen werden.

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen: dem Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und dem bundeseinheitlichen Test "Leben in Deutschland". Die erfolgreiche Teilnahme wird durch das „Zertifikat Integrationskurs“ bescheinigt. 

Sehr gute Teilnehmer/innen können das Niveau B1 erreichen. Doch auch ein Abschluss mit einem A2-Zeugnis beweist, dass die Schüler sich in den Bereichen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen schon recht gut zurechtfinden. Die Bezeichnungen A1, A2, B1, B2, C1 und C2 verweisen auf den Europäischen Referenzrahmen. Darin ist europaweit einheitlich festgelegt, auf welchem Niveau eine Fremdsprache beherrscht wird.

 

Integrationskurse mit Alphabetisierung:

Diese Kurse richten sich an Menschen, die die lateinische Schrift noch nicht kennen und schreiben können. Das können Zweitschriftenlerner/innen sein, die Schule und Ausbildung oder Studium mit einem anderen Buchstabensystem durchlaufen haben. Aber auch komplette Analphabeten, die in ihrer eigenen Sprache nicht schreiben gelernt haben, sind die Zielgruppe dieser Kurse. Die Kurse umfassen zusätzlich 300 bis 600 UE und streben an, die Teilnehmer/innen bis zum Niveau A2 zu bringen. Sehr gute Schüler/innen können auch bis B1 kommen.
 

Ein Anspruch auf einen Integrationskurs besteht für folgende Personen. Aktuelle Informationen bitte auf der Seite www.bamf.de nachlesen!

  • Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben und seit 01.01.2005 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familiennachzuges, aus humanitären Gründen oder als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten haben,
  • Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und erstmals eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG erhalten haben
  • Spätaussiedler, sofern sie noch keinen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit (SGB III - Kurs) besucht haben.
  • Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung und guter Bleibeprognose
  • Ausländer mit einer Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
  • Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG

Sprachkursanbieter in der Umgebung: